Bestattungskosten
Die Kosten einer Bestattung setzen sich grundsätzlich aus den Waren- und Dienstleistungsgebühren des Bestatters, ggf. den Kremierungsgebühren, den Friedhofsgebühren sowie den Kosten für Drittleistungen (z.B. Florist, Steinmetz etc.) zusammen. Aufgrund der variierenden Wünsche, Voraussetzungen und Auswahlmöglichkeiten können wir leider keine generelle Angabe zu den Kosten machen.
Gerne erstellen wir für Sie kostenlos einen individuellen Bestattungskostenvoranschlag.
Bestattungsgesetze
Bestattungspflicht
§ 8 BestG NRW
(1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.
Eine Erdbeisetzung darf frühestens nach 24 Stunden erfolgen.
Der/Die Verstorbene darf in NRW bis zu 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes noch zu Hause verbleiben, um in privater Atmosphäre Abschied zu nehmen.